Zur Mitgliederverwaltung bedient sich die TSG einer EDV-Anlage. Hiermit wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die vorstehenden Angaben zu Ihrer Person und/oder zur von Ihnen vertretenen minderjährigen bzw. geschäftsunfähigen Person zu diesem Zweck (und nur dazu) unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, vereinsintern verarbeitet und in erforderlicher Weise weitergegeben werden. Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert die TSG alle personenbezogenen Daten für die Dauer der Mitgliedschaft. Darüber hinaus unterliegen sie jedoch verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und -fristen von zwei bis zehn Jahren. Diese sind auch maßgeblich für die Speicherdauer. Die Speicherdauer richtet sich auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, z.B. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).