Corona-Update 03.03.2022 – Vereinssport (fast) wieder uneingeschränkt möglich.
Geschrieben von Alexander Stein
Liebe TSG-Mitglieder,
Die TSG Markkleeberg öffnet wieder seine Türen. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 1. März 2022 eine Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, welche die bisherige Corona-Notfall-Verordnung ablöst. Sie tritt am 4. März 2022 in Kraft und gilt aufgrund der dann auslaufenden rechtlichen Grundlage im Infektionsschutzgesetz des Bundes bis einschließlich 19. März 2022.
Trainings- und Wettkampfbetrieb
Gemäß der neuen Corona-Schutz-Verordnung, ist die Nutzung von Sportstätten im
- Innenbereich mit 3G-Nachweis (bisher 2Gplus) möglich.
- Im Außenbereich ist kein Nachweispflicht erforderlich (bisher 3G mit Kontakterfassung).
Ein zusätzlicher Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Kinder deren Schule/Hort/Kita etc. aufgrund von Quarantäne-maßnahmen geschlossen sind, dürfen nicht an Vereins-maßnahmen teilnehmen, so lange die Einrichtung geschlossen ist, da eine regelmäßige Testung in diesen Einrichtungen gewährleistet ist.
Für Kinder unter 6 Jahren bzw. für Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, gilt die Testpflicht nicht.