Ehrenrat

Der ehrenamtliche Ehrenrat entscheidet auf Antrag des Vorstandes oder von Mitgliedern über Streitigkeiten und Verstöße gegen die Satzung, soweit der Vorfall mit der Zugehörigkeit zum Verein im Zusammenhang steht. Er besteht satzungsgemäß aus einem Vorsitzenden und (mindestens) zwei Beisitzern.
Der Vorsitzende ist gleichzeitig Kinderschutzbeauftragter des Vereins. Er ist, gemeinsam mit dem Vereinsjugendleiter, Ansprechpartner für Kinder/Jugendliche oder deren Eltern, sofern es zu diesbezüglichen Verstößen/Vorfällen kommen sollte. Bisher musste der Ehrenrat erfreulicherweise noch nicht tätig werden.

Sunday the 26th. .