Vorstand
Der ehrenamtliche Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse in dem steten Bemühen, dabei den Interessen aller Sportarten/Abteilungen weitmöglichst ausgeglichen Rechnung zu tragen.